Für viele Selbstständige in Österreich ist die Kleinunternehmerregelung eine wichtige steuerliche und bürokratische Entlastung. Als Gründer*in und Unternehmer*in solltest du dich mit der Regelung auseinandersetzen, um entscheiden zu können, ob du diese in Anspruch nehmen kannst und willst. In diesem Blogbeitrag erkläre ich dir, wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert und welche Änderung mit 1.1.2025 auf dich zukommt.
Was ist die Kleinunternehmerreglung?
Diese Regelung betrifft das Umsatzsteuerrecht in Österreich und wird im §6 Abs. 1 Z 27 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Sie erlaubt Kleinunternehmer*innen eine Umsatzsteuerbefreiung, sofern diese eine Grenze von 42.000 € brutto, 35.000 € netto an Umsatz im vorherigen und laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten. Innerhalb von 5 Jahren darfst du die Grenze einmal um max. 15% übersteigen, ohne die Umsatzsteuerbefreiung zu verlieren.
Sprich du hast die Wahl, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du diese in Anspruch nimmst, musst du weder Umsatzsteuer zahlen noch kannst du die Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet eine bürokratische Entlastung für dich im Alltag und klingt im ersten Moment sehr verlockend. Warum es aber auch sinnvoll sein kann, die Regelung nicht zu nutzen erfährst du weiter unten.
Was bedeutet die Regelung für dich?
Also wenn du die Grenze nicht überschreitest, hast du die Möglichkeit dich als Kleinunternehmer*in laut Umsatzsteuerrecht zu klassifizieren. Das bedeutet dann, dass du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Umsatzsteuererklärungen zu erledigen hast. Das erleichtert dir natürlich deinen unternehmerischen Alltag und gerade als Einzelunternehmer*in zahlt es sich oft aus die Regelung zu nutzen.
Beachte dabei unbedingt, dass du auf deinen Rechnungen den Zusatz „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994“ angibst.
Wann solltest du die Regelung nicht in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich solltest du dich bereits bei der Gründung entscheiden, ob du die Regelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht. Denn es gibt auch Gründe, welche dagegensprechen.
- Eine Umsatzsteuerbefreiung bedeutet auch keine Berechtigung auf einen Vorsteuerabzug: Das heißt wenn du vorwiegend mit anderen Unternehmer*innen (business 2 business) zusammenarbeitest, kann es Sinn machen, sich nicht von der Umsatzsteuer ausnehmen zu lassen.
- Wenn du entgegen deiner Erwartung höhere Umsätze hast und die Grenze um mehr als 15% überschreitest, kommt es zu einer Nachzahlung an das Finanzamt. Das kann vor allem als Einzelunternehmer*in finanziell belastend werden.
Was ändert sich für dich bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Im österreichischen Nationalrat wurde am 18.9.2024 beschlossen, dass die Grenze von 42.000 € brutto auf 55.000 € brutto ab 1.1.2025 angehoben wird. Sprich von 35.000 € netto auf 45.833,33 € netto. Den offiziellen Beschluss vom Nationalrat findest du auch hier.
Diese Entscheidung ist für dich und alle Kleinunternehmer*innen eine positive Entwicklung und stärkt deine Position am Markt, da du ab 2024 höhere Umsätze machen kannst, ohne diese laut Umsatzsteuerrecht versteuern zu müssen. Die Ausnutzung dieser Regelung und Grenze erspart dir administrativ so viel Arbeit und gerade wenn du viele Endkund*innen (business 2 consumer) hast, zahlt es sich aus.
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Für mehr Durchblick und weniger Fragezeigen.
Alles Liebe,
Anna