Verwechslungsgefahr Kleinunternehmerregelung

Hab' deine Finanzen im Griff | Anna Rennhofer

Für viele Gründer*innen in Österreich ist eines der ersten bürokratischen Themen die Kleinunternehmerregelung. Denn diese bietet finanzielle und bürokratische Entlastungen. Aber Moment mal, welche Kleinunternehmerregelung?

Es gibt zwei unterschiedliche Kleinunternehmerregelungen, welche für Gründer*innen und Jungunternehmer*innen interessant sind: Die Kleinunternehmerregelung laut Umsatzsteuerrecht und die Kleinunternehmerreglung der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen). Die Regelungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Auswirkungen, und sie dürfen keinesfalls miteinander verwechselt werden. Im Folgenden erkläre ich, warum diese Unterscheidung so wichtig ist.

Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht

Die Kleinunternehmerregelung laut Umsatzsteuerrecht ermöglicht Unternehmer*innen mit einem geringen Jahresumsatz eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Wenn du also eine gewisse Grenze an Umsatz nicht überschreitest, kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen (musst du aber nicht!). Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer auf deine Leistungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Es bedeutet aber auch, dass du keine Vorsteuer geltend machen darfst.

Ab 2025 liegt die Grenze bei 55.000€ brutto Jahresumsatz. Wer also unter dieser Grenze bleibt, ist nicht umsatzsteuerpflichtig – das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und keine Verpflichtung zur Umsatzsteuervoranmeldung. Trotzdem kann es Sinn machen, die Regelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn du beispielweise vorwiegend mit Unternehmen zusammenarbeitest. Weitere Details dazu habe ich in einem eigenen Blogpost zusammengefasst.

Kleinunternehmerregelung der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung sieht für Unternehmer*innen mit geringem Gewinn und Umsatz ebenso eine Kleinunternehmerregelung vor. Wenn du unter einer gewissen Grenze liegst, kannst du dich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Das betrifft die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Das kann Sinn machen, wenn du zum Beispiel noch nebenberuflich in einer Anstellung tätig bist und dort ohnehin versichert bist. Mehr dazu findest du hier.

Also, wenn dein Gewinn im Jahr 2024 unter 6.221,28 € liegt und dein Umsatz maximal 35.000 € beträgt, entfällt die Pflicht zur Sozialversicherung. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen willst, ist sie aktiv bei der SVS zu beantragen.  

Wichtige Unterschiede der Regelungen

Wenn du schon mal Bescheid weißt, dass es die Kleinunternehmerregelung laut Umsatzsteuer und Sozialversicherung gibt, ist es schon die halbe Miete. Die Unterschiede der Voraussetzungen und Auswirkungen zu kennen, befähigt dich bewusste finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Bei den Voraussetzungen unterschieden sich die beiden Regelungen in der Höhe und Art der Grenze. Im Umsatzsteuerrecht ist nur dein Umsatz relevant während bei der Sozialversicherung dein Gewinn und Umsatz von Bedeutung sind. Die Auswirkungen der beiden Regelungen unterschieden sich gänzlich. Während dich die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht von der Umsatzsteuer befreit, bedeutet die Regelung bei der SVS, dass du keine Sozialversicherungsbeiträge zahlst.

Die beiden Regelungen sind komplett unabhängig voneinander zu sehen. Das heißt, es ist möglich im Umsatzsteuerrecht als Kleinunternehmer*in zu gelten, aber sozialversicherungspflichtig zu sein – oder umgekehrt.

Ein Beispiel macht‘s immer leichter

Ich selbst mag keine theoretischen Konzepte, deswegen kommt wieder mal ein Beispiel. Nehmen wir an du hast dein Unternehmen frisch gegründet und machst im ersten Jahr einen Umsatz von 34.000 € und hast dabei Ausgaben von 30.000 €. Gerade im ersten Jahr sind die Ausgaben oft höher, da du einmalige Anschaffungen, wie den Kauf von teuren Equipment hast. Laut Umsatzsteuerrecht bist du somit Kleinunternehmer*in, da du die Grenze von 55.000 € nicht überschreitest. Das heißt du musst keine Umsatzsteuer zahlen.

Dein Gewinn beträgt gleichzeitig 4.000 € (34.000 € – 30.000 €) und somit kannst du dich von der Pflichtversicherung der SVS befreien lassen. In diesem Beispiel bist du also Kleinunternehmer*in laut Umsatzsteuerrecht und Sozialversicherung. Anders würde es aussehen, wenn deine Ausgaben nur 20.000 € betragen und du somit 14.000€ an Gewinn machst. Dann wärst du laut Sozialversicherung kein/e Kleinunternehmer*in, laut Umsatzsteuerrecht aber schon.

Mein Fazit: Finanzwissen aneignen ist essentiell

Zugegeben das Konzept mit der Kleinunternehmerregelung laut Umsatzsteuer und Sozialversicherung ist nicht intuitiv aber entscheidend für deine finanzielle Planung. Als Unternehmer*in solltest du dich gut informieren, um dir nachträglich Aufwand und Kosten zu sparen. Gerade zu Beginn ist eine Beratung durch eine/en Expert*in sinnvoll, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ich bring es mal auf den Punkt: Kleinunternehmerregelung ist nicht gleich Kleinunternehmerregelung!

Alles Liebe,
Anna