Wenn du gerade neu gründest oder auch schon als Selbstständige*r tätig bist, kommst du früher oder später mit der Umsatzsteuer und Vorsteuer in Kontakt. In diesem Beitrag erkläre ich dir, was diese Begriffe bedeuten und wie sie miteinander zusammenhängen, damit du einen Überblick über deine steuerlichen Pflichten bekommst.
Für detailliertere Infos hör doch gerne mal in die dazugehörige Folge auf Spotify rein.
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Weitere InformationenWas ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird (wie der Name sagt) auf deine Umsätze erhoben. Sprich wenn du ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufst, ist zu deinem festgelegten Nettopreis noch die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Wenn du also zum Beispiel Wanderrucksäcke anfertigst und hierfür einen Nettopreis in Höhe von 100 € verlangst, musst du noch die Umsatzsteuer in Höhe von 20% also in diesem Fall 20 € dazurechnen. Somit verkaufst du also den Wanderrucksack um 120 €, wovon du 20 € Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Wie das läuft, erfährst du weiter unten.
In Österreich beträgt der Normalsteuersatz 20% aber es gibt auch ermäßigte Steuersätze für Lebensmittel iHv 10% oder kulturelle Angebote mit 13%. Weitere Details zu den Steuersätzen kannst du auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich nachlesen.
Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist das Spiegelbild der Umsatzsteuer. So könnte man es vereinfacht sagen 😉 Wenn du als Unternehmer*in selbst etwas kaufst, bezahlst du Umsatzsteuer (= Vorsteuer). Als Produzent*in von Rucksäcken kaufst du beispielsweise Stoff ein. Dieser Stoff kostet netto 100 € und zusätzlich sind noch 20% Umsatzsteuer zu bezahlen. Wenn du diese Umsatzsteuer bezahlst, nennt sie sich Vorsteuer. Im Gegensatz dazu bezahlt dir ein/e Kund*in Umsatzsteuer, wenn du etwas verkaufst. Es kommt also darauf an, ob du Käufer*in oder Verkäufer*in bist.
Du kannst dir folgendes merken:
Du kaufst als Unternehmer*in ein = Vorsteuer
Du verkaufst als Unternehmer*in = Umsatzsteuer
Wie hängen Umsatzsteuer und Vorsteuer zusammen?
Wenn es nun darum geht die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen, hilft dir die Vorsteuer die zu bezahlende Umsatzsteuer zu reduzieren. Klingt verwirrend für dich? Dann erkläre ich dir das Prinzip mit einem Beispiel:
Nehmen wir an du hast in einem Monat Rucksäcke in Höhe von gesamt 1.200 € verkauft und davon 200€ Umsatzsteuer eingenommen, welche du an das Finanzamt zahlen musst.
Gleichzeitig hast du in diesem Monat aber auch 600 € für Materialien für die Herstellung der Rucksäcke ausgegeben. In diesen 600 € sind auch 20% Vorsteuer enthalten, also 100€. Um zu wissen wie viel Umsatzsteuer du nun an das Finanzamt zahlen musst, ziehst du ganz einfach die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab.
200 € eingenommene Umsatzsteuer
– 100 € bezahlte Vorsteuer
= 100 €, welche an das Finanzamt zu zahlen sind
Wann und wie bezahlst du die Umsatzsteuer an das Finanzamt?
Wenn du als Selbstständige*r umsatzsteuerpflichtig bist, musst du regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) beim Finanzamt abgeben. Im Wesentlichen beinhaltet diese Umsatzsteuervoranmeldung einfach die Differenz zwischen deiner eingenommenen Umsatzsteuer und deiner bezahlten Vorsteuer. Wenn die von dir bezahlte Vorsteuer höher als die von dir eingenommene Umsatzsteuer ist, bekommst du diese Differenz zurückerstattet. Andersrum wenn deine eingenommene Umsatzsteuer höher ist, musst du die Differenz an das Finanzamt bezahlen.
Wie oft du diese Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abgeben musst, hängt von deinem Jahresumsatz ab:
- Bei einem Umsatz von mehr als 100.000 € im Vorjahr: monatlich
- Bei einem Umsatz unter 100.000 € im Vorjahr: quartalsweise
Du darfst aber auch freiwillig die monatliche Variante wählen, wenn dein Umsatz unter 100.000 € im Vorjahr war. Die Entscheidung ist dann jeweils für ein Jahr gültig.
Befreiung von der Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
An der Stelle fragst du dich vielleicht, ob du nun automatisch als Selbstständige*r Umsatzsteuer bezahlen musst. Das musst du nicht, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst und diese auch beanspruchen möchtest. Die Regelung erlaubt Kleinunternehmer*innen eine Umsatzsteuerbefreiung, sofern diese eine Grenze von 55.000 € brutto (ab 2025) an Umsatz im vorherigen und laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.
Du hast also die Wahl, ob du diese Regelung in Anspruch nimmst oder nicht. Wenn du diese aber in Anspruch nimmst, musst du weder Umsatzsteuer zahlen noch kannst du die Vorsteuer geltend machen. Mehr dazu findest du aber in einem eigenen Blogpost.
Fazit: Was bedeutet das für dich als Gründer*in oder Selbstständige*r?
Als Unternehmer*in in Österreich wirst du mit den Themen Umsatzsteuer und Vorsteuer regelmäßig konfrontiert. Es ist also wichtig, einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben zu behalten, damit du die Steuer richtig berechnen und bezahlen kannst. Zum Glück kannst du durch die Vorsteuer, die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer reduzieren. Als Kleinunternehmer*in kannst du dir diesen administrativen Aufwand ganz sparen, aber profitierst auch nicht von der Vorsteuer.
Gerade zu Beginn kann das Thema Umsatzsteuer aufwendig und kompliziert erscheinen, doch mit der Zeit und deinem wachsenden Wissen ist es bald ein Kinderspiel.
Apropos Wissenszuwachs: Wenn du an der Stelle das Gefühl hast, du brauchst noch mehr Wissen zu Steuern im Unternehmen, der laufenden Buchhaltung und Planung deiner Finanzen, trage dich hier unverbindlich für meinen Selbstlernkurs für deine laufenden Finanzen ein. Sobald der Kurs online ist, bekommst du selbstverständlich Bescheid.
Alles Liebe,
Anna

