Die Sozialversicherung ist eines der ersten Themen, mit welchen du konfrontiert wirst, sobald du dich selbstständig machst. Anders als bei Angestellten bist du als Selbstständige*r für die Abwicklung und Zahlung der Beiträge selbst verantwortlich. Nicht selten verlieren Unternehmer*innen den Überblick und werden dann von hohen Nachzahlungen überrascht. Damit dir genau das nicht passiert, erkläre ich in diesem Blogartikel wie die Sozialversicherung für Selbstständige in Österreich funktioniert und wie sich deine Beiträge berechnen lassen.
Sozialversicherungspflicht für Selbständige
In Österreich bist du als Selbstständige*r grundsätzlich in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Dennoch solltest du dich bei der Gründung vergewissern, ob du bereits automatisch bei der SVS versichert wurdest. Zu den versicherten Bereichen zählen:
- Krankenversicherung
- Pensionsversicherung
- Unfallversicherung
- Selbstständigenvorsorge
Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge berechnen
Die Sozialversicherungsbeiträge werden berechnet, indem eine Beitragsgrundlage mit Beitragssätzen multipliziert werden.
Beitragsgrundlage* Beitragssatz
Dein Einkommen als Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage orientiert sich am Gewinn deines Unternehmens, also dem Einkommen, das nach Abzug aller Ausgaben übrigbleibt. Wenn du als Gewerbetreibender tätig bist, wird dein Einkommen in der jährlichen Einkommensteuererklärung festgelegt.
Aber Achtung: Für die Beitragsgrundlage musst du zu deinen Einkünften laut Einkommensteuerbescheid noch die SVS Beiträge laut Vorschreibung hinzurechnen!
Wenn du dich nun gerade erst selbstständig gemacht hast, kann bei dieser Berechnung nicht auf den Gewinn deines Unternehmens laut Einkommensteuererklärung zugegriffen werden. Es gibt schlichtweg noch keine Einkommensteuererklärung deiner selbstständigen Tätigkeit vom Vorjahr. Somit fällt die Basis für die Beitragsgrundlage weg und im Regelfall wird eine Mindestbeitragsgrundlage herangezogen. Diese beträgt 2025 6.613,20 € jährlich. Übrigens ist das auch die Geringfügigkeitsgrenze, welche du vielleicht aus Anstellungen kennst (6.613,20 € jährlich und 551,10 € monatlich für das Jahr 2025).
Beitragssätze im Detail
Dein monatlicher Sozialversicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Bereichen und Prozentsätzen, also Beitragssätzen zusammen, wenn du unter das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz fällst. Das betrifft neue Selbstständige und Einzelunternehmer*innen mit Gewerbeberechtigung.
- Pensionsversicherung mit 18,50%
- Krankenversicherung mit 6,80%
- Unfallversicherung mit 12,07 € monatlich (pauschal)
- Selbstständigenvorsorge mit 1,53%
Beispiel zur Berechnung deiner Beiträge
Genug mit Theorie! Anhand von einem Beispiel zeige ich dir, wie du deine Beiträge nun berechnest. So setzt sich dein monatlicher Beitrag zusammen, wenn du angenommen einen Gewinn von 25.000 € pro Jahr hast:
- Pensionsversicherung: 18,50% * 25.000 € = 4.625 €
- Krankenversicherung: 6,80% * 25.000 € = 1.700 €
- Unfallversicherung: 144,84 € – Fixbeitrag von 12,07 € monatlich im Jahr 2025
- Selbstständigenvorsorge: 1,53% * 25.000 € = 382,50 €
Das bedeutet in Summe zahlst du jährlich Sozialversicherungsbeitrage in Höhe von 6.852,34 €. Pro Monat sind das 571,03 €.
Einkommensabhängige und vorläufige Beitragsvorschreibungen
Gerade in den ersten Jahren der Selbstständigkeit werden die monatlichen Beiträge oft auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Hierzu habe ich auch einen eigenen Blogartikel verfasst.
Die vorläufigen Beitragsvorschreibungen sind also entweder von deinem Einkommen (=Gewinn) oder der Mindestbeitragsgrundlage abhängig. Je nachdem wie viel Gewinn du dann tatsächlich in diesem Jahr gemacht hast, erfolgt eine Nachverrechnung oder Gutschrift. Dein tatsächlicher Gewinn kann natürlich immer erst festgestellt werden, nachdem das Jahr vorbei ist. Genau deswegen ist es sinnvoll, immer etwas Geld für mögliche Nachzahlungen zur Seite zu legen. Übrigens zur Mindestbeitragsgrundlage gibt es noch einen eigenen Blogartikel von mir. Hier findest du noch mehr Details.
Fazit: Behalte deinen tatsächlichen Gewinn im Blick und bilde Rücklagen
Die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Österreich sind einkommensabhängig. Daher ist es wichtig, dein Einkommen also deinen Gewinn regelmäßig im Blick zu behalten und mögliche Nachzahlungen einzuplanen. Falls du gerade erst startest oder ein unregelmäßiges Einkommen hast, hilft es, Rücklagen zu bilden und deine tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge zu planen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Klingt gut für dich, aber du weißt noch nicht so genau wo du als Unternehmer*in ansetzen sollst? Dann schreib mir gerne.
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Alles Liebe,
Anna

