Mindestbeitragsgrundlage der SVS: Das solltest du als Gründer*in wissen

Wenn du in Österreich dein Unternehmen gründest, spielt die Sozialversicherung eine zentrale Rolle in deiner finanziellen Planung. Insbesondere ist für viele Gründer*innen und Selbstständige die Mindestbeitragsgrundlage der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) relevant. Die Mindestbeitragsgrundlage legt unabhängig von deinem tatsächlichen Einkommen den Beitrag für die Sozialversicherung fest. In diesem Artikel erfährst du, wie die Mindestbeitragsgrundlage funktioniert und wie sie dich als Selbstständige*r in Österreich betrifft.

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage?

Die Mindestbeitragsgrundlage ist der niedrigste Einkommensbetrag, auf dessen Basis deine Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Selbst wenn dein tatsächliches Einkommen geringer ist, werden deine Sozialversicherungsbeiträge auf Basis dieser Mindestgrenze berechnet. Damit wird sichergestellt, dass alle Selbstständigen in das Sozialversicherungssystem einzahlen und eine grundlegende Absicherung erhalten – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich verdienen.

Wenn also dein Einkommen unter der Mindestgrenze liegt, berechnen sich die Beiträge dennoch so, als ob dein Einkommen die Höhe der Mindestbeitragsgrundlage erreicht hätte.

Wie hoch ist die Mindestbeitragsgrundlage?

Die Höhe der Mindestbeitragsgrundlage wird jährlich angepasst und beträgt für das Jahr 2024 518,44 € pro Monat (6.221,28 € pro Jahr). In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit wird grundsätzlich zur vorläufigen Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge die Mindestbeitragsgrundlage herangezogen.

Ich zeige dir mit einem Beispiel wie das Ganze funktioniert. Du machst dich also selbstständig und möchtest wissen wie viel du nun im ersten Jahr jeden Monat an Sozialversicherung zahlst, wenn die Mindestbeitragsgrundlage verwendet wird. Mit der Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von 518,44 € pro Monat zahlst du folgende Beiträge:

Bestandteile des monatlichen Sozialversicherungsbeitrag bei Verwendung der Mindestbeitragsgrundlage

Kurz gesagt du bezahlst vorläufig in 2024 150,44 € SVS-Beitrag pro Monat, bei Verwendung der Mindestbeitragsgrundlage.

Vorteile und Nachteile

Die Mindestbeitragsgrundlage bietet zwei wesentliche Vorteile. Zum einen, dass du trotz Verlust oder geringem Einkommen einen Versicherungsschutz hast und in deine Pensionskasse einbezahlt wird. Zum anderen, dass dir der Start in die Selbstständigkeit vorerst finanziell erleichtert wird, indem du nur die Mindestbeitragsgrundlage zahlst.

Genau an diesem Punkt verbirgt sich aber auch der Nachteil. Die Mindestbeitragsgrundlage ist „mit Vorsicht“ zu genießen und du solltest deinen tatsächlichen Gewinn immer im Blick haben, damit du weißt, wie viel du am Ende des Jahres gegebenenfalls als Nachzahlung zu leisten hast. Denn der endgültige Betrag wird anhand deines Einkommens (=Gewinn) in deiner Einkommensteuererklärung berechnet. Nur für die vorläufige Berechnung wird die Mindestbeitragsgrundlage herangezogen. Wenn du noch mehr Details zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge möchtest, schau gerne zu diesem Blogpost.

Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht

Jede Regel hat auch ihre Ausnahme oder? Genauso ist es auch bei der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du unter bestimmten Umständen selbst vom Mindestbeitrag befreit werden kannst. Dies ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung der Sozialversicherung. Ganz wichtig: Diese Regelung ist nicht mit der Kleinunternehmerregelung laut Umsatzsteuerrecht zu verwechseln.

Wenn dein Gewinn (= Einkommen) im Jahr 2024 unter 6.221,28 € liegt und dein Umsatz maximal 35.000 € beträgt, entfällt die Pflicht zur Sozialversicherung. Diese Regelung betrifft vor allem nebenberuflich Selbstständige oder Gründer*innen, welche ihre Tätigkeit langsam aufbauen. Eine Befreiung bedeutet allerdings auch, dass kein Schutz durch die SVS besteht. In diesem Fall solltest du über eine private Absicherung nachdenken, wenn du nicht durch eine andere berufliche Tätigkeit einen Versicherungsschutz hast.

Fazit: Behalte dein tatsächliches Einkommen im Hinterkopf

Die Mindestbeitragsgrundlage ist ein nettes Goodie, um in die Selbstständigkeit zu starten und nicht von Tag eins an hohe Beträge an die Sozialversicherung zu bezahlen. Jedoch solltest du im Hinterkopf behalten, dass diese Mindestbeiträge nur eine vorläufige Zahlung sind. Sobald dein tatsächliches Einkommen aus dem Kalenderjahr feststeht, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Daher ist die Planung deiner Sozialversicherungsbeiträge das A und O, um finanziell entspannt dein Unternehmen aufbauen zu können.

Wenn du mehr zur Planung deiner Finanzen wissen möchtest, melde dich unverbindlich für meinen Selbstlernkurs für deine laufenden Finanzen an. Hier schauen wir uns im Detail an, wie du deine Abgaben (unter anderem die Sozialversicherung) planen kannst.

Alles Liebe,
Anna